Abraham ben Wolf ha-Levi aus England, 29. Tischre 571 (= Nacht auf Schabbat, 27. Oktober 1810)
C-26 (Wachstein 546)
Die Grabinschrift
ה”ה הישיש המרומם כ”ה אברהם בן המנוח כ”ה וואלף סג”ל ז”ל מאנגלטירא
וילך
אברהם למסעיו אשר הציב ציונים
בן יקיר שעשועיו במעשים הגונים
הררי קדש יסודתם מנטעי נאמנים
ועד זקנתם התעלם בדרכי נכונים
והשכים והעריב לחלות יוצרו בתחנונים
ארץ לועז עזב לשבת בתחכמונים
לגדל בניו לתורה על ברכי אמונים
פקד צאצאיו לטוב במעלות עליונים
סגל ואצר הטוב ועלה לשוכן מעונים
זכותו לפניו יהלך לגן העדנים
Anmerkungen
Zeile 1: Wachstein transkribiert die Einleitungsformel פ”נ, die ich nicht erkennen kann.
Biografische Notizen
‘Er verließ das fremde Land …, um seine Kinder im Geiste des Glaubens in der Tora zu unterweisen’.
Abraham ist als Stammvater der Familie Engländer anzusehen. Das Testament Abraham Engländers, in welchem eines seiner Leibeserben keine Erwähnung getan war, beschäftigte Mordechai Beneth. Beneth erklärte das Testament für ungültig, dass die Erben gesetzlich nicht einmal verpflichtet werden konnten die frommen Legate auszuzahlen. Aus dem Gemeindebuche erfahren wir, dass Menke Engländer, der Sohn Abrahams, gleichwohl eine Stiftung im Sinne des Testamentes seines Vaters zu dessen Andenken errichtete. Ob Menke der bevorzugte Erbe war und deswegen die Anfechtung des Testamentes erfolgte, kann nicht gesagt werden, da dieses nicht erhalten ist.
Wachstein B., Die Grabinschriften …, a.a.O., 178
Wachstein übersetzt die Zeilen 7 und 8 (zum größten Teil).
Sohn: Menke Engländer, gest. 04. September 1851
Vater und Sohn sind nebeneinander begraben.
Personenregister älterer jüdischer Friedhof Eisenstadt