John-Rylands-Haggada, Spanien, 14. Jahrhundert, Schächtszene
Am kommenden Freitag, dem 30. März (= 14. Nisan), ist Erev Pesach.
Wir wünschen Ihnen ein frohes und koscheres Pesachfest 5778!
חג פסח כשר ושמח!
Außerdem wünschen wir unseren christlichen Leserinnen und Lesern ein frohes Osterfest!
Da bekanntlich zu Pesach die Kaschrutregeln ganz besonders genau befolgt werden müssen, interessieren uns diesmal die jüdischen und christlichen (!) Fleischhauer, die koscheres Fleisch an die jüdische Gemeinde lieferten. Obwohl gar nicht beabsichtigt, ist fast so etwas wie eine Art Sittenbild eines Gewerbes zwischen 1716 und 1828 entstanden.
Offensichtlich kam es schon in den ersten Jahrzehnten der neugegründeten jüdischen Gemeinde Eisenstadt immer wieder zu Problemen mit den jüdischen Fleischhauern.
So musste am 27. Dezember 1716 sogar der Landesrabbiner Richter delegieren wegen vertragswidriger Erhöhung des Fleischpreises durch den Fleischhauer Rafael ben Jakob Pollak. Denn die Gemeinde hatte gegen Herrn Pollak Klage erhoben,
dass er an Juden 2.5 Jahre hindurch teuerer verkauft habe [als an Christen], und zwar jedes Pfund um einen halben ungarischen Pfennig.
Herr Pollak freilich bestritt den Vorwurf, denn er sei sich gar nicht bewusst gewesen, das Fleisch teurer verkauft zu haben. Entschieden wurde, dass im gegenständlichen Fall ein Berauben unbekannter Personen vorliegt, denen man das geraubte Gut nicht zurückstellen könne. Daher wäre dies – heute nennt man das wohl Diversion – nur durch die Förderung eines öffentlichen Werkes gutzumachen. Rafael Pollak musste auf eigene Kosten einen Graben um den Friedhof herrichten, der notwendig ist, damit die vom Berge herabstürzenden Gewässer nicht in die Gräber dringen…
Am 6. Februar 1724 wurde gegen den Fleischhauer Wolf ben Meir (= Wolff Marcus, Schaf- und Ziegen-Fleischhauer) wegen Vergehens in der Ausübung seines Gewerbes ermittelt:
Der Beschuldigte stand schon früher im Verdachte nicht rituell zubereiteten Wein an Juden verkauft zu haben. Nun wurde … [bekannt], dass er Fleisch, das hinsichtlich der Genießbarkeit noch nicht vorschriftsmäßig untersucht worden war, zu verkaufen suchte. Ebenso stellte es sich heraus, dass er Fleisch, das von einem vor mehr als drei Tagen geschlachteten Tiere herrührte, zum Verkauf brachte, ohne es früher der vorgeschriebenen Waschung unterzogen zu haben. Er hatte dieses, um die Akzise zu hinterziehen, in das Haus eines Nichtjuden geschafft und dazu noch unversiegelt gelassen.
Die Strafe lautet: Unfähigkeit zur Zeugenschaft und Ablegung eines Eides, Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechtes usw., dazu kam noch eine saftige Buße und seinen Sitz in der Synagoge verlor der Beschuldigte auch für ein ganzes Jahr.
Wolff Marcus dürfte kein zartbesaiteter Mensch gewesen sein, denn am 11. Oktober desselben Jahres wurde
der Beklagte, der als gewalttätiger Mensch bekannt ist, … zu einer Geldbuße von 39 Groschen für Schmerzensgeld und als Ersatz für Heilkosten … verurteilt. Ferner darf er für die Dauer von drei Monaten nicht zur Tora gerufen oder mit einer synagogalen Funktion beehrt werden. Für die Dauer von fünf Jahren darf er zu keiner Gemeindeversammlung zugezogen werden…
Und knapp einen Monat später, am 05. November 1724, klagte Israel Modern gegen den Fleischhauer Abraham Zoref und Simeon ben Chanan wegen Sachschäden.
Die Beklagten haben am vorhergehenden Simchat-Torafeste mit Steinen um sich geworfen, wodurch die Fenster im Hause des Klägers zerbrochen wurden. Das Urteil lautete: Abraham Zoref hat drei Pfund Talgkerzen an die Synagoge als Strafe zu leisten. Für die Dauer von drei Monaten Ausschluss von jeder synagogalen Funktion, ferner Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechtes für sechs Jahre…
Am 28. Dezember 1730 wurde der Gemeindeangestellte Bendit ben Abraham beschuldigt,
die Parteien nach Gefallen behandelt, dem einen gutes, dem anderen mageres und schlechtes Fleisch verkauft zu haben.
Und am 2. Jänner 1808 machten die herrschaftlichen Fleischhauer Moses Kittsee-Wolf und Moses Samuel in einer Vorstandssitzung der Gemeinde geltend,
dass sie infolge des außerordentlich steigenden Preises des Schlachtviehes mit großem Verlust arbeiten müssten und daher nicht in der Lage wären, die Gemeinde mit Koscherfleisch zu versorgen. In Berücksichtigung dieser Gründe wird ihnen über die bereits vertragsmäßig zugesicherten 150 fl. noch die Einhebung eines halben Kreuzers per Pfund zugestanden. Dies gilt a dato bis nach Pesach. Für die Pesachfeiertage selbst gilt die jetzige Abmachung nicht.
(Mehr über die Vogelkopf-Haggda in: Bilder der Woche – Die Vogelkopf-Haggada)
Jedenfalls führten – möglicherweise – auch die immer wieder auftretenden Probleme mit den jüdischen Fleischhauern der Gemeinde Eisenstadt dazu, dass am
15. März 1821
ein Vertrag zwischen der jüdischen Gemeinde und den christlichen Fleischhauermeistern Sebastian Schwemmer und Johann Hackstock wegen Belieferung der Gemeinde mit Koscher-Fleisch geschlossen wurde.
Der Vertrag wurde allen Gemeindemitgliedern pünktlich und deutlich vorgelesen und niemand hatte die mindeste Einwendung und Anstand daran genommen und alles für überaus gut und zum Vorteile der Gemeinde befunden…
Die jüdische Gemeinde verpflichtet sich also, den gänzlichen Bedarf an Koscher-Fleisch, welches in die Gassen gebraucht wird bei obbenannte Herrn Schwemmer und Hackstock nur allein von sie zu beziehen.
Der Vertrag war zwischen 6. April 1821 und 6. April 1827 gültig und regelte alle Verpflichtungen beider Seiten akribisch. Jedenfalls in höchstem Maße bemerkenswert, da üblicherweise die jüdischen Fleischhauer auch ihre christlichen Nachbarn belieferten, höchst selten aber umgekehrt.
So verbinden sich beide obige Herren ferner, dass sie hinlänglich die Gemeinde mit gutem Rindfleisch bestens versehen können und müssen, dass alles erforderliche Rindviehe sowohl zur herrschaftlichen Hofbank, wie auch der ganze Bedarf, was selbe auf die Dörfer brauchen niemals geschlagen werden darf, sondern allen Gebrauch … durch die hiesige Beglaubte geschachtet werden muss…
Interessant, dass zwei Jahre später, 1823, in einem Vertrag über die Gewährung eines Darlehens von 260 fl. an Moses Ahron Weiler als Vertragspartner der jüdischen Gemeinde Herr Abraham Hirsch [Schwarz] (aus Rechnitz, Fleischhauer in Eisenstadt) erwähnt wird!
Da die beiden christlichen Fleischhauer die jüdische Gemeinde, wie wir aus dem Vertrag erfahren, ja ausschließlich belieferten, kann Herr Schwarz noch nicht offiziell als Fleischhauer bedienstet gewesen sein.
…haben sich die beiden Herrn [christlichen] Fleischhackermeister alle Wochen für das eingelieferte Fleisch an den Bankknecht wegen ihrer Bezahlung zu verwenden, ansonsten die Gemeinde für die Bezahlung an obige Herrn nichts haftet.
Zum Gemeindefleischhauer wurde Abraham Hirsch Schwarz nämlich erst am 19. Oktober 1828 bestellt, und zwar per 6 fl. Lohn wöchentlich.
Moritz Schwarz, der Sohn von Abraham Hirsch Schwarz, ist am 03. Jänner 1833 der erste Eintrag in den Geburtsmatriken der jüdischen Gemeinde Eisenstadt. Der Beruf des Vaters wird auch darin als “Bankknecht” angegeben.
Wir erfahren nicht, warum die jüdische Gemeinde nach Ablauf des Vertrages mit den christlichen Fleischhauern das Geschäft mit dem Koscher-Fleisch wieder den jüdischen Fleischhauern anvertraute.
Wir wissen aber, dass nur wenige Monate später, nämlich am 5. Jänner 1828, ein Aufsichtsorgan in der Gemeindefleischhalle zum Schutz der Käufer gegen Übervorteilung durch den Fleischhauer bestellt werden musste…
Sehr geehrte Damen und Herren!
Da meine Vorfahren mit dem Namen Hackstock größtenteils Fleischhauer waren, ich aber “Ihren” Hackstock nicht evident habe, würde mich Näheres interessieren, vor allem woher Johann Hackstock kommt und wo er gelebt hat bzw. ob Sie den Vertrag auch als Urkunde haben, die Sie mir in Kopie schicken könnten. Ich bin dabei, ein familieninternes Buch über unsere Familie zu schreiben.
Vielen Dank im Voraus
Erich Hackstock
Sehr geehrter Herr Dr. Hackstock,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Wir haben keinerlei Unterlagen zum christlichen Fleischhauer Johann Hackstock noch die Originalurkunde. Falls es diese heute überhaupt noch gibt, könnte sie sich vielleicht in einem Archiv (etwa Esterházyarchiv oder in dem vergangenes Jahr nach Wien gegangenen jüdischen Archiv des Landes Burgenland) befinden.
Unser Wissen über diese Verträge stammt aus “Dr. Bernhard Wachstein. Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden in Eisenstadt und den Siebengemeinden, Wien 1926”. Daraus geht aber leider nicht hervor, ob Dr. Wachstein die gegenständlichen Sachverhalte aus dem “Schwarzen Buch” der jüdischen Gemeinde oder aus – wie er schreibt – “auf uns gekommenen vergilbten Pergamenten und Papieren” hat.
Sehr geehrter Herr Reiss!
Bitte entschuldigen Sie, dass ich so spät antworte. Danke für Ihre Hinweise, die ich prüfen werde. Ich bin im Mai wieder auf Forchtenstein. Möglicherweise finde ich etwas in den Ratsprotokollen. Gerne lasse ich Ihnen allfällige Unterlagen zukommen, wenn ich etwas finde.
Sehr geehrter Herr Dr.Hackstock! Ganz zufällig bin ich auf Ihre Nachfrage gestoßen. Falls nicht ohnehin schon bekannt, möchte ich Sie auf die Webseite matricula.at hinweisen. Vielleicht finden Sie dort weitere Hinweise. Mit freundlichen Grüßen, Elisabeth Rennhofer
Liebe Frau Rennhofer!
Vielen Dank für Ihre Anregung. Ich bin natürlich immer wieder auf allen Matrikenseiten, die mir weiterhelfen. Meine Familie hat das Fleischhackerhandwerk bereits seit dem 17. Jahrhundert betrieben – in Donnerskirchen, Purbach, Kleinhöflein, Großhöflein, Budapest, Petervardein etc. Aber diesen Johann habe ich noch nicht identifiziert. Es wird mir gelingen.
Liebe Grüße