An der Ostwand der Synagoge im Museum befinden sich 755 originale Jahrzeittafeln, die auf einer sieben Meter hohen und drei Meter breiten Stahlgitterkonstruktion zu sehen sind. Die Tafeln wurden durch Zufall im Winter 1994 auf dem Dachboden des Wertheimerhauses gefunden und datieren vom frühen 18. Jahrhundert bis 1938. Die vor allem aus Eisenstadt und den dazugehörigen Gemeinden stammenden Tafeln sind schwarze Metalltafeln in der Größe von ca. 10,5 x 15 cm, die bis 1938 vom Synagogendiener zur Jahrzeit (d. h. die Zeit des jährlichen Gedenkens an verstorbene nahe Verwandte) eines Verstorbenen in der Synagoge aufgehängt wurden.
Drohne und Video: Martin Schwarz
Die beste Qualität erhalten Sie, wenn Sie die Auflösung auf 1440p stellen!
Die Jahrzeittafeln geben nicht nur Aufschluss über gebräuchliche jüdische (Vor)Namen in der Gemeinde, sondern sind wertvolle und oft die einzigen Quellen zur biografischen Erfassung einzelner Juden und jüdischer Familien. Selbstverständlich finden wir Jahrzeittafeln von den großen Gelehrten und Rabbinern der Gemeinde genauso wie von den ganz einfachen Gemeindemitgliedern, egal ob Fau oder Mann. Besonders bemerkenswert und für die Geschichte der Juden von enormem Wert ist die Nennung des hebräischen Namens der Mutter auf praktisch jeder Jahrzeittafel. Oft konnten Daten auf Grabsteinen der beiden jüdischen Friedhöfe in Eisenstadt, die schwer oder nicht eindeutig lesbar sind, durch eindeutige Daten auf den Tafeln korrigiert bzw. ergänzt werden. So ermöglichte erst die Erwähnung des hebräischen Namens der Mutter von Regina (Rachel) Breyer, Bella Chaja, eine korrekte genealogische Zuordnung! Ähnlich bei Gemeinderabbiner Moritz (Mose) Kretsch und Ahron Gabriel:
Der Ausdruck ›Jahrzeit‹ bezeichnet das jährliche Gedenken an Verstorbene (im engsten Sinn des Vaters oder der Mutter) mit Anzünden des Jahrzeitlichtes und dem Kaddisch-Gebet in der Synagoge sowie in manchen Gemeinden mit Fasten und Mischna-Lernen. Jahrzeit zu halten gilt als eine der großen Ehren, die man einem Verstorbenen erweisen kann.
Wie alle religiösen Vorschriften gilt die Trauerpflicht auch erst ab Bar bzw. Bat-Mitzwa, also jener der Firmung oder Konfirmation vergleichbaren Feier, mit der ein jüdischer Knabe nach Vollendung seines 13. Lebensjahres (bei einem Mädchen mit Vollendung des 12. Lebensjahres) in alle religiösen Rechte und Pflichten eines jüdischen Mannes bzw. einer jüdischen Frau eintritt. Jahrzeit wird in der Regel am Tag des Todes, nur die erste Jahrzeit meist am Tag des Begräbnisses gehalten.
Jahrzeitlicht Familie Schiller
in der Synagoge unseres Museums
Der Jahrzeittag beginnt mit dem Ma’ariv (Abend)-Gebet des Vorabends und endet mit dem Mincha (Nachmittags)-Gebet des eigentlichen Tages. Sowohl zu Hause als auch, wenn vorhanden, in der Synagoge, soll am Jahrzeittag ein Jahrzeitlicht vom Vorabend bis zum Abend des Jahrzeittages brennen, also 24 bis 26 Stunden. Zwischen Toraschrein und Jahrzeittafel-Installation befinden sich sechs Jahrzeitlichter. Darunter jenes der Familie Schiller, das Herr Oskar Schiller, der nach 1945 nach Eisenstadt zurückgekehrt war, für seine in der Schoa ermordeten Eltern und Geschwister anlegen ließ.
Besondere Freuden, wie die Teilnahme an einer Hochzeit, einer Beschneidung, einer Bar-Mitzwa etc., außer wenn diese Feste ohne Musik durchgeführt werden, werden am Jahrzeittag und insbesondere am Vorabend unterlassen.
Am Schabbat vor der Jahrzeit wird der Trauernde zur Tora aufgerufen, das Gedächtnisgebet ›Gott, voller Erbarmen …‹ wird für den Verstorbenen gebetet.
Am Jahrzeittag wird Kaddisch gesagt. Das Kaddisch-Gebet, wohl eines der bekanntesten Gebete des Judentums, welches sich in vier Arten gliedern lässt, ist vorwiegend in aramäischer Sprache verfasst und basiert auf dem biblischen Buch Ezechiel, Kapitel 38, Vers 23 und auf Versen des Buches Daniel. Weiß jemand den genauen Todestag nicht, wird ein Datum ausgewählt und von da an der Jahrzeittag an diesem Datum gehalten.
Zur Berechnung der Jahrzeit
Ausschlaggebend für die Berechnung ist selbstverständlich der jüdische Kalender, ein Schaltjahr mit 13 Monaten wird als ein Jahr gerechnet. Das heißt, wenn der Todesfall in einem Schaltjahr in die Monate Tischre, Cheschwan, Kislew, Tevet, Schvat oder Adar I fiel, wird die Jahrzeit im jeweiligen Sterbemonat, also in diesem Fall im 13. Monat, begangen. Analog verhält es sich, wenn der Todesfall in einem gewöhnlichen Jahr auf ein Datum der Monate Nisan bis Elul fällt, das nächste Jahr aber ein Schaltjahr ist. Hat sich der Todesfall in einem Schaltjahr im Adar II ereignet, wird in einem gewöhnlichen Jahr der Jahrzeittag im Adar I gehalten, in einem Schaltjahr im Adar II; ereignete sich der Todestag in einem gewöhnlichen Jahr etwa am 5. Nisan, so wird im Schaltjahr darauf der Jahrzeittag ebenfalls am 5. Nisan, also im 13. Monat, gehalten etc.
Fiel der Todestag auf einen Neumondtag, wird der Jahrzeittag immer am selben Neumondtag gehalten (z.B. Todestag erster Neumondtag ist Jahrzeit erster Neumondtag; Todestag zweiter Neumondtag ist Jahrzeittag zweiter Neumondtag). Fiel der Todestag auf den zweiten Neumondtag der Monate Kislew oder Tevet (s.o.), und im nächsten Jahr haben diese Monate nur einen Neumondtag, wird der Jahrzeittag am ersten Neumondtag der jeweiligen Monate gehalten, fiel der Todestag auf einen Tag nach dem Neumondtag in einem Jahr, in dem der betreffende Monat (Kislew oder Tevet) nur einen Neumondtag hatte, der Monat im nächsten Jahr aber zwei Neumondtage hat, wird der Jahrzeittag nicht am zweiten Neumondtag, sondern am Tag nach dem zweiten Neumondtag gehalten.
Historische Objekte wie die Jahrzeittafeln dürfen als Inbegriff jüdischer Geschichte und genuin jüdischer Kultur, deren museale Aufarbeitung und Präsentation eine primäre Aufgabe des Museums ist, gesehen werden. Aber abgesehen davon ist die Installation der 755 Jahrzeittafeln in unserer Synagoge eines meiner Lieblings”objekte” im Museum.